MAKRO Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeines:
a) Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und sinngemäß auch für Leistungen, soweit nichts Abweichendes vereinbart und von uns schriftlich durch unsere Auftragsbestätigung bestätigt wurde. Mündliche Vereinbarungen bedürfen in jedem Fall der
schriftlichen Bestätigung.
b) Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, solange nicht darauf bezugnehmende Aufträge schriftlich durch unsere Auftragsbestätigung angenommen werden.
Auftragsübernahme und Rücktrittsrecht des Verkäufers:
a) Die in den Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen und Preislisten enthaltenen Angaben über Maße, Preise, Leistungen und dgl. sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist. Pläne, Skizze und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Prospekte, Abbildungen und dgl. stets geistiges Eigentum des Verkäufers unter Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb, usw. Technische Ausführungsänderungen, Abweichungen vom Katalog etc. behalten wir uns im Sinne des technischen Fortschritts vor.
b) Ist ein Auftrag angenommen, so können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde Wechse
l oder Schecks zu Protest gehen lässt, seine Zahlungen einstellt oder wenn über sein Vermögen ein gerichtliches oder außergerichtliches Ausgleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird. Wir können
auch dann den Rücktritt erklären, wenn sich Haftungsverhältnisse beim Kunden zu unseren
Ungunsten verändern oder wegfallen welche ausdrücklich Voraussetzungen für den Abschluss des Auftrages waren oder wenn der Kunde unrichtige Angaben bei der Erteilung des Auftrages gemacht
hat, deren richtige Kenntnis MAKRO vom Vertragsabschluss abgehalten
hätte. Schließlich können
wir auch dann vom Auftrag zurücktreten, falls der Kunde trotz Mahnung und Nachfristsetzung
vereinbarte Voraus- oder Anzahlungen auch vor Produktionsbeginn nicht leistet.
Preise:
Unsere Preise sind freibleibend und gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab unserem Werk ohne Verpackung. Zur Anrechnung kommen die am Tag der Lieferung gültigen Preise.
Zahlungsbedingungen:
a) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Lieferungen und Leistungen
innerhalb von
21 Tagen ab Rechnungsdatum zur abzugsfreien Zahlung fällig. Rechnungen
für Dienstleistungen sind grundsätzlich innerhalb von 10 Tagen netto
ohne Skonto fällig. Ab dem Fälligkeitstage sind bei Zahlungsverzug bankmäßige
Verzugszinsen, in jedem Fall mindestens 1,16 % p. M. vom Käufer zu bezahlen.
Überdies sind bei Zahlungsverzug alle Mahn-, Inkasso- und Gerichtskosten
zu ersetzen.
b) Wechsel und Schecks werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung angenommen.
Diskont und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers.
c) Bei Wiederverkäufern kann MAKRO nach Setzung einer angemessenen Nachfrist
fällige
Lieferungen so lange zurückhalten, bis fällige Forderungen bezahlt sind.
MAKRO ist auch berechtigt sämtliche Forderungen gegen Wiederverkäufer
vorzeitig fällig zu stellen, falls diese trotz Nachfristsetzung in Zahlungsverzug
kommen.
Eigentumsvorbehalt:
a) Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Erst nach vollständiger Bezahlung unserer Forderungen aus dem Vertrag geht das Eigentum auf den Käufer über. Bei Nichtbezahlung des Kaufpreises sind wir berechtigt, zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Vertrag aufzuheben und dem Käufer das Benützungsrecht an unserer Ware auch ohne gerichtliche Hilfe zu entziehen, wobei insbesondere alle selbständigen Bestandteile der Lieferung, wie Fensterflügel, Türflügel, Jalousien, Rolladen und Markisen, welche Gegenstand des Werklieferungsvertrages sind, abmontiert werden können.
b) Wiederverkäufer sind berechtigt, unsere Vertragsware in ihrem Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern, eine Verpfändung ist jedoch ausgeschlossen.
c) Wiederverkäufer sind jedoch verpflichtet, Pfändungsversuche oder sonstige Zugriffe Dritter auf die Ware unverzüglich an uns bekanntzugeben.
Lieferfrist:
a) Die von uns genannten Liefertermine sind freibleibend. Durch die
Angabe bzw. Vereinbarung von Lieferzeiten kommt kein Fixgeschäft zustande.
Die immer nur als annähernd zu betrachtende
Lieferfrist beginnt erst mit dem Einlangen der vom Kunden unterfertigten
Auftragsbestätigung,
nie jedoch vor endgültiger Klärung aller technischen Lieferdetails und
finanzieller Voraussetzungen
, z.B. Anzahlungen, Änderungen der Bestellung bewirken einen neuen Liefertermin!
b) Unvorhergesehene Lieferhindernisse (Streik, Ausfall von Materiallieferungen,
schlechte Witterung, Maschinen und Werkzeugbruch, Unterbindung der Verkehrswege
oder sonstige Fälle höherer Gewalt usw.) berechtigen uns nach unserer
Wahl zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist oder zum Rücktritt
oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag. Der Kunde ist jedoch nicht berechtigt
aus diesen Gründen von Vertrag zurückzutreten.
c) Wir sind grundsätzlich berechtigt, Teillieferungen durchzuführen
und darüber Teilrechnungen zu legen.
d) Bei Nichtannahme der vertragsmäßig bereitgestellten Ware durch den
Kunden sind wir nach
unserer Wahl berechtigt, entweder Erfüllung zu verlangen oder unter
Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. In
diesem Fall ist MAKRO berechtigt, wahlweise anstelle des Schadenersatzes,
eine hiermit ausdrücklich vereinbarte Konventionalstrafe in Höhe von
30 % des vereinbarten Preises im Sinne des § 1336 ABGB bzw. § 348 HGB
zu begehren.
Die Konventionalstrafe ist insbesonders auch dann zur Zahlung fällig,
wenn der
berechtigte Rücktritt vom Vertrag noch vor Anfertigung der Ware erfolgt.
Gewährleistung
(ist nur gültig gegen Vorlage einer Rechnung bzw. Kopie)
a) MAKRO gewährleistet die Funktion des Erzeugnisses lt. Ö-Norm während
der Dauer von 2 Jahren nach Übergabe. Ferner geben wir gegen das Anlaufen
des Isolierglases die uns vom Erzeuger zugesicherte Garantie von 5 Jahren
weiter. Ausgenommen sind hier Isolierglaselemente mit Einbausprossen:
das Klirren bei Elementen mit Einbausprossen ist kein Reklamationsgrund,
für Glassprünge, die uns nicht innerhalb von 14 Tagen ab Übernahme schriftlich
gemeldet werden, leisten wir keinen kostenlosen Ersatz.
b) Der Käufer ist verpflichtet, jede Lieferung sofort beim Empfang auf
Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen. Rügen betreffend Vollständigkeit
und Mängel sind spätestens innerhalb 14 Tagen schriftlich dem Erzeugerwerk
mitzuteilen.
c) Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kaufgegenstand durch den Käufer
oder dessen Beauftragten unsachgemäß montiert oder mangelhaft instandgehalten
wurde, ferner wenn Reparaturen oder Änderungen von fremder Seite oder
durch Einbau von Teilen fremder Herkunft durchgeführt wurden. Für die
Kosten einer durch den Käufer oder Dritten selbst vorgenommenen Mängelbehebung
hat MAKRO nicht zu haften.
d) Für natürlichen Verschleiß und Beschädigungen die durch Fahrlässigkeit
oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind ist die Gewährleistung
ebenfalls ausgeschlossen.
e) Im Falle einer Weiterveräußerung des Gegenstandes erlischt die Gewährleistungsverpflichtung,
ausgenommen beim Fachhandel.
f) Wird eine Ware von MAKRO aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen
oder Modellen des Käufers angefertigt, so erstreckt sich unsere Haftung
nicht auf die Richtigkeit und Tauglichkeit der Konstruktion, sondern
darauf, dass die Ausführung gemäß den Angaben des Käufers erfolgte.
g) Der Gewährleistungsanspruch umfaßt alle Mängel, die zum Zeitpunkt
der Abnahme vorhanden sind. Geringfügige Farbabweichungen gelten nicht
als Mängel. Für Motoren und andere Elektroanlagen gilt eine Gewährleistungsfrist
von 6 Monaten.
h) Der Kunde nimmt die Instandhaltungs-Ö-Norm B 5305 ausdrücklich zur
Kenntnis, welche ihm anlässlich der Auftragserteilung erläutert wurde.
Storno:
Werden Aufträge annulliert, so behalten wir uns das Recht vor, dem Auftraggeber die bis zur Annullierung entstandenen auftragsbezogenen Kosten in Rechnung zu stellen. Es gilt als vereinbart, dass jedenfalls Kosten in der Höhe von 30 % der stornierten Auftragssumme entstehen und ohne weitere Nachweise geltend gemacht werden können.
Gerichtsstand:
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten
ist das sachlich zuständige Gericht in Wr. Neustadt. Für Zahlungen gilt
als Erfüllungsort Wr. Neustadt. Es gelangt in allen Fällen österreichisches
Recht zur Anwendung.