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Fundament des Wintergartens

Bei einem Fundament ist neben der Tragfähigkeit auch auf die Frostsicherheit zu achten.
Frostsicherheit ist in unseren Breiten bei cirka 80 cm bis 100 cm Tiefe erreicht.
Empfehlenswert ist ein so tief angelegtes Streifenfundament.

Für Bodenplatten, die in beheizten Räumen an das Erdreich grenzen, gibt die Energiesparverordnung eine Mindest-Dämmung der gesamten Grundfläche vor. Bei nachträglichen Anbauten an
bestehenden Gebäuden muss wenigstens ein u-Wert (Energieverlustkoeffizient, je geringer
der U-Wert, desto besser) von 0.5 W/m2K erreicht werden, bei Neubauten einer von 0.35 W/m2K.
Es lassen sich jedoch mit dickeren Dämmschichten ohne großen Aufwand auch
bessere u-Werte erzielen.